Business-Breakfast in Brunn am Gebirge:
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Herausforderung Schrems-II
Gesetzeskonform mit personenbezogenen Daten in der Cloud umgehen

Mit dem „Schrems-II-Urteil“ des Europäischen Gerichtshofs vom 16. Juli letzten Jahres wurde die unzureichende Sicherung personenbezogener Daten innerhalb der Europäischen Union (EU) nachgebessert. Es kam zustande durch die Klage des österreichischen Rechtsanwalts und Datenschutzaktivisten Maximilian Schrems gegen das „Privacy Shield“, das den Datentransfer in die USA unproblematisch möglich machte. 

Seither ist der Transfer solcher Daten ins außereuropäische Ausland für österreichische Unternehmen mit erheblichen Anforderungen verbunden: Die Unternehmen sind verpflichtet sicherzustellen, dass beim Empfänger entweder tatsächlich ein gleichwertiges Datenschutzniveau besteht oder aber sie müssen zusätzliche Schutzmaßnahmen ergreifen.

Das bringt nicht wenige Unternehmen in ein Dilemma.

Mit Sicherheit nutzen auch Ihre Kunden oft gedankenlos Dienstleistungen und Lösungen internationaler Anbieter: Sie speichern Daten in der Amazon Cloud, arbeiten in einer Microsoft-Infrastruktur, wie Microsoft 365, verwalten ihre Kundendaten in Salesforce – allesamt Provider, die im nicht-europäischen Ausland verortet sind. Werden aber diese Dienste ohne weitere Absicherung verwendet, sollten sie von einem verantwortungsbewussten Risikomanagement sehr kritisch begutachtet werden. Unternehmen stehen seit Schrems II voll in der Haftung, wenn personenbezogene Daten nicht DSGVO-konform behandelt werden.

Nur wenige Kunden sind aber bereit, ein bewährtes Cloud Service deshalb zu verabschieden. Unser Hersteller Thales stellt deshalb zukunftsorientierte Verschlüsselungslösungen  bereit, mit denen Sie Ihren Kunden einen sicheren, DSGVO-konformen Weg aus diesem Dilemma aufzeigen können. Mit deren Hilfe kann der sechsstufige Plan zum Schutz weltweiter Datenströme umgesetzt werden, den der Europäischen Datenschutzausschuss (EDSA) zur Umsetzung des Schrems-II-Urteils empfiehlt.

Rechtsanwältin und Datenschutz-Expertin Mag. Katharina Raabe-Stuppnig der Kanzlei Lansky, Ganzger + Partner beleuchtet das Thema beim Business Breakfast aus rechtlicher Sicht und informiert über die neuen Standardvertragsklauseln.

„Herausforderung Schrems-II
Gesetzeskonform mit personenbezogenen Daten umgehen“

13. Oktober 2021, 9.30 bis 11.00 Uhr

Exclusive Networks Austria GmbH
Heinrich Bablik-Straße 17 K21, Top N06
A-2345 Brunn am Gebirge
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